
Datenschutz
Ab dem 26.05.2018 gilt die Europäische Datenschutz Grundverordnung (DSGVO), welche die Richtlinie 95 / 46 / EG aus dem Jahr 1995 ersetzt. Mit der Verordnung gehen neue Anforderungen hinsichtlich personenbezogener Daten einher, die alle Unternehmen in der Europäischen Union erfüllen müssen. Besondere Anforderungen gelten für die Verarbeitung „besonderer Kategorien personenbezogener Daten“ nach Artikel 9 DSGVO. Darunter fallen Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung.
Jedes Unternehmen muss sich die Frage stellen, an welcher Stelle personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Hinzu kommt die Einleitung erforderlicher technisch – organisatorischer Maßnahmen, vorgeschrieben und wichtig ist hierbei die Dokumentation derselbigen.
In den täglichen betrieblichen Abläufen verliert sich der Fokus auf diese Aspekte oft und mit den strengeren Auflagen der Europäischen Datenschutz Grundverordnung müssen die Unternehmen ihre Pflichten zukünftig ernster nehmen, denn ansonsten kann dies zu rechtlichen Problemen und sogar zu hohen Strafen führen.
Der externe Datenschutzbeauftragte schafft Abhilfe und leistet fortwährende Unterstützung!
Viele Unternehmen benötigen ab 26.05.2018 einen Datenschutzbeauftragten. Vor dem Hintergrund von Interessenskollisionen, einem erweiterten Kündigungsschutz (der einem Betriebsrat gleichgestellt ist) und der ständigen Fortbildungsverpflichtung des zum Datenschutzbeauftragten benannten Mitarbeiters, ist es sinnvoll diese Aufgabe extern zu besetzen. Dies spart Geld und liefert die notwendige Neutralität auch gegenüber der Aufsichtsbehörde.
» Wir stehen Ihnen gerne als kompetenter externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung.
Aufgaben des externen Datenschutzbeauftragten:
- Beratung der Geschäftsführung und Schulung der Beschäftigten
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Erstellung des erforderlichen Datenschutzkonzeptes (Verarbeitungsverzeichnis, technischorganisatorische Maßnahmen, usw.)
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Datenschutzbegehung inkl. Protokollierung
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Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften
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Ansprechpartner für Datenschutzbehörden
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Ansprechpartner für Betroffene bei Datenschutzanfragen
Datenschutzkonzepte und individuelle Lösungen!
Wir haben verschiedene Beratungsmodelle erarbeitet, um den Anforderungen der neuen DSGVO gerecht zu werden. Unsere Lösungen werden immer individuell auf die Größe des jeweiligen Unternehmens angepasst und berücksichtigen auch das Leistungsvermögen von kleineren Betrieben, denn auch diese sind dazu verpflichtet ein Datenschutzkonzept nach den EU-DSGVORichtlinien zu erstellen.
Je nach individueller Präferenz ist es möglich sein individuelles Datenschutzkonzept in Workshops unter fachkundiger Anleitung oder individuell im Unternehmen gemeinsam mit dem zukünftigen Datenschutzbeauftragten zu erstellen. Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel. Sprechen Sie uns an, gemeinsam finden wir für Sie und Ihr Unternehmen bestimmt das passende Modell.