
Qualitätsmanagement
Für die Herstellung von Medizinprodukten ist ein hinreichendes Qualitätsmanagement unverzichtbar. Die MDR 2017/745 fordert in Zukunft von allen Herstellern ein Qualitätsmanagementsystem und hat ein solches in Artikel 10 auch klar beschrieben. Nun gilt es dieses umzusetzen.
Wir unterstützen Sie gerne dabei „Ihr“ unternehmensspezifisches Qualitätsmanagementsystem schlank und effektiv zu entwickeln.
Hierzu die Vorgaben aus Artikel 10 / MDR 2017/745:
Das Qualitätsmanagementsystem umfasst alle Teile und Elemente der Organisation eines Herstellers, die mit der Qualität der Prozesse, Verfahren und Produkte befasst sind. Es steuert die erforderliche Struktur und die erforderlichen Verantwortlichkeiten, Verfahren, Prozesse und Managementressourcen zur Umsetzung der Grundsätze und Maßnahmen, die notwendig sind, um die Einhaltung der Bestimmungen dieser Verordnung zu erreichen.
Das Qualitätsmanagementsystem umfasst mindestens folgende Aspekte:
a) ein Konzept zur Einhaltung der Regulierungsvorschriften, was die Einhaltung der Konformitätsbewertungsverfahren und der Verfahren für das Management von Änderungen an den von dem System erfassten Produkten miteinschließt;
b) die Feststellung der anwendbaren grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen und die Ermittlung von Möglichkeiten zur Einhaltung dieser Anforderungen;
c) die Verantwortlichkeit der Leitung;
d) das Ressourcenmanagement, einschließlich der Auswahl und Kontrolle von Zulieferern und Unterauftragnehmern;
e) das Risikomanagement gemäß Anhang I Abschnitt 3;
f) die klinische Bewertung gemäß Artikel 61 und Anhang XIV einschließlich der klinischen Nachbeobachtung nach dem Inverkehrbringen;
g) die Produktrealisierung einschließlich Planung, Auslegung, Entwicklung, Herstellung und Bereitstellung von Dienstleistungen;
h) die Überprüfung der Zuteilung der UDI gemäß Artikel 27 Absatz 3 für alle einschlägigen Produkte und die Gewährleistung der Kohärenz und der Validität der gemäß Artikel 29 gelieferten Informationen;
i) die Aufstellung, Anwendung und Aufrechterhaltung eines Systems zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen gemäß Artikel 83;
j) die Kommunikation mit den zuständigen Behörden, Benannten Stellen, weiteren Wirtschaftsakteuren, Kunden und/oder anderen interessierten Kreisen;
k) die Verfahren für die Meldung von schwerwiegenden Vorkommnissen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld im Rahmen der Vigilanz;
l) das Management korrektiver und präventiver Maßnahmen und die Überprüfung ihrer Wirksamkeit;
m) Verfahren zur Überwachung und Messung der Ergebnisse, Datenanalyse und Produktverbesserung.
Was wir für Sie leisten können:
- QM-System auf Basis der ISO 9001 oder ISO 13485
- Analyse bestehender Strukturen
- Entwicklung einer firmenspezifischen QM Dokumentation
- Unterstützung bei Aufbau und Beschreibung des QM- Systems
- Mitarbeiterqualifizierung
- Interne Audits
- Begleitung bei externen Auditierungen
- Betreuung nach erfolgreicher Zertifizierung
Sprechen Sie uns an, viele zufriedene Kunden bestätigen uns immer wieder den konkreten Praxisbezug unserer Arbeit.