
Förderung unserer Beratungskosten – deutschlandweit!
Der permanente strukturelle Wandel und die damit verbundenen Anpassungen stellen viele Unternehmen – unabhängig vom Unternehmensalter – vor große Herausforderungen. Die kompetenten und erfahrenen Berater der PROXI.GMBH unterstützen Sie bei diesen Entwicklungs- und Veränderungsprozessen.
Wenn Sie bereits Ihr Unternehmen gegründet haben, gibt es die Möglichkeit einen Zuschuss vom Bund zu den Beratungskosten der PROXI.GMBH in Anspruch nehmen.
Die Berater der PROXI.GMBH sind als Berater bei der BAFA gelistet. Diese Zulassung ist neben dem Nachweis eines Qualitätsmanagements eine der Voraussetzungen, um eine geförderte Beratung anbieten und durchführen zu dürfen.
Sie verfügen über jahrelange Erfahrungen um Fragen und Herausforderungen, die sich bei dem Unternehmen ergeben, zu analysieren, zu planen und gemeinsam umzusetzen.
Beratungsthemen
Im Rahmen des BAFA-Förderprogramms können allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen sowie weitere Fachberatungen durchgeführt werden. Somit ist die Wahl der Themen relativ frei.
PROXI.GMBH unterstützt Sie vor allem bei der Einführung eines Managementsystems sowie der Erstellung eines Datenschutzkonzeptes. Das Beratungsspektrum ist jedoch sehr umfangreich, auch andere Themen sind möglich.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung besteht in der Gewährung eines anteiligen Zuschusses an den Beratungsausgaben und richtet sich nach Unternehmensart und Standort.
- Junge Unternehmen: Bemessungsgrundlage: 4.000 EUR; Fördersatz: 50-80%; maximaler Zuschuss: 3.200 EUR
- Bestandsunternehmen: Bemessungsgrundlage: 3.000 EUR; Fördersatz: 50-80%; maximaler Zuschuss: 2.400 EUR
- Unternehmen in Schwierigkeiten: Bemessungsgrundlage: 3.000 EUR; Fördersatz: 90%; Zuschuss: 2.700 EUR
Antragsberechtigte
- Sitz und Arbeitsstätten des Unternehmens in Deutschland
- Jahresumsatz < 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme < 43 Mio. EUR
- mindestens 2 Jahre bestehend
- mind. 1 sozialversicherungspflichtig Beschäftigter in Vollzeit
- weniger als 250 Beschäftigte
Gut zu wissen:
Gecoacht werden kann maximal sechs Monate. Zum Ende dieses Zeitraums muss die Abrechnung erfolgen. Die Coaching-Termine selbst sind frei wählbar und können auf die individuelle Situation angepasst werden. Um die Förderung auch tatsächlich zu erhalten, müssen Jungunternehmer und Unternehmen in Schwierigkeiten zunächst ein Informationsgespräch mit einer Regionalagentur führen. Danach kann der Antrag gestellt werden.