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BAFA Förderung

Förderung unserer Beratungskosten – deutschlandweit!

Der permanente strukturelle Wandel und die damit verbundenen Anpassungen stellen viele Unternehmen – unabhängig vom Unternehmensalter – vor große Herausforderungen. Die kompetenten und erfahrenen Berater der PROXI.GMBH unterstützen Sie bei diesen Entwicklungs- und Veränderungsprozessen.

Wenn Sie bereits Ihr Unternehmen gegründet haben, gibt es die Möglichkeit einen Zuschuss vom Bund zu den Beratungskosten der PROXI.GMBH in Anspruch nehmen.

Die Berater der PROXI.GMBH sind als Berater bei der BAFA gelistet. Diese Zulassung ist neben dem Nachweis eines Qualitätsmanagements eine der Voraussetzungen, um eine geförderte Beratung anbieten und durchführen zu dürfen.
Sie verfügen über jahrelange Erfahrungen um Fragen und Herausforderungen, die sich bei dem Unternehmen ergeben, zu analysieren, zu planen und gemeinsam umzusetzen.

Beratungsthemen
Im Rahmen des BAFA-Förderprogramms können allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen sowie weitere Fachberatungen durchgeführt werden. Somit ist die Wahl der Themen relativ frei.

PROXI.GMBH unterstützt Sie vor allem bei der Einführung eines Managementsystems sowie der Erstellung eines Datenschutzkonzeptes. Das Beratungsspektrum ist jedoch sehr umfangreich, auch andere Themen sind möglich.

Art und Höhe der Förderung
Die Förderung besteht in der Gewährung eines anteiligen Zuschusses an den Beratungsausgaben und richtet sich nach Unternehmensart und Standort.

  • Junge Unternehmen: Bemessungsgrundlage: 4.000 EUR; Fördersatz: 50-80%; maximaler Zuschuss: 3.200 EUR
  • Bestandsunternehmen: Bemessungsgrundlage: 3.000 EUR; Fördersatz: 50-80%; maximaler Zuschuss: 2.400 EUR
  • Unternehmen in Schwierigkeiten: Bemessungsgrundlage: 3.000 EUR; Fördersatz: 90%; Zuschuss: 2.700 EUR

Antragsberechtigte

  • Sitz und Arbeitsstätten des Unternehmens in Deutschland
  • Jahresumsatz < 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme < 43 Mio. EUR
  • mindestens 2 Jahre bestehend
  • mind. 1 sozialversicherungspflichtig Beschäftigter in Vollzeit
  • weniger als 250 Beschäftigte

Gut zu wissen:‎
Gecoacht werden kann maximal sechs Monate. Zum Ende dieses Zeitraums muss die Abrechnung ‎erfolgen. Die Coaching-Termine selbst sind frei wählbar und können auf die ‎individuelle Situation ‎angepasst werden. Um die Förderung auch tatsächlich zu erhalten, ‎müssen Jungunternehmer und ‎Unternehmen in Schwierigkeiten zunächst ein Informationsgespräch mit einer Regionalagentur führen. Danach ‎kann der Antrag gestellt werden.‎

Rahmenrichtlinie BAFA-Förderung

Zum Download
Potenzialberatung

Potenzialberatung NRW

Ein Förderprogramm für kleine und mittelständische Unternehmen in Nordrhein-Westfalen 

Flexibilität und Entwicklungsbereitschaft sind in Zeiten des wirtschaftlichen Wandels für Betriebe und ihre Beschäftigten von existenzieller Bedeutung. Um Potentiale besser auszuschöpfen und konkurrenzfähig zu bleiben, leistet die Landesregierung schnelle und unbürokratische Hilfe: Die Potentialberatung ist ein vielfach bewährtes Förderangebot in Nordrhein-Westfalen und unterstützt – mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds – Unternehmen und ihre Beschäftigten, erfolgreich zu arbeiten.

Potentialberatung setzt auf Teamarbeit
Die Potentialberatung setzt auf Teamarbeit und schließt immer die Beteiligung der Beschäftigten mit ein. Schließlich sind Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Belegschaft wichtiges Betriebskapital. Für eine Potentialberatung können Unternehmen ihren Berater oder ihre Beraterin frei wählen.

Potentialberatung ermittelt Stärken und Schwächen – Förderkonditionen
Eine Potentialberatung können Betriebe mit Arbeitsstätten in Nordrhein-Westfalen in Anspruch nehmen. Sie richtet sich speziell an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mit einer Beschäftigtenzahl von 10 bis max. 250 Mitarbeitern, die bereits > 2 Jahre im Markt aktiv sind.

Bezuschusst werden 50 Prozent der notwendigen Ausgaben für Beratungstage – bis maximal 500 Euro pro Beratungstag. In Anspruch genommen werden können maximal 10 Beratungstage.

Breites Spektrum von Themen – Betriebsspezifische Lösungen finden
Im Zuge der Potentialberatung wird eine „Unternehmensberatung“ bezuschusst, die sich thematisch an mindestens einem der folgenden Punkte orientiert:

  • Arbeitsorganisation (Strukturen/Prozesse, Arbeitszeit, interne/externe Kommunikation und Kooperation)
  • Kompetenzentwicklung (insbesondere Personalentwicklung, Qualifizierung, Stärkung der Ausbildungsfähigkeit)
  • Demografischer Wandel (insbesondere Wissensmanagement, alternsgerechte Arbeitsorganisation, Arbeitszeit)
  • Digitalisierung (insbesondere Gestaltung von Arbeit und Technik)
  • Gesundheit (insbesondere Einführung eines nachhaltigen betrieblichen Gesundheitsmanagements, Work-Life-Balance)

Unsere Beratungsleistung
Die Zusammenarbeit mit Ihnen ist partnerschaftlich angelegt. Die Beratungsleistung orientiert sich am betrieblichen Bedarf sowohl hinsichtlich der Analysephase als auch der aufbauenden analysebasierten Handlungsempfehlungen.

Die Projektsteuerung erfolgt in enger Abstimmung. Ziele, Aufgaben, Meilensteine und die genaue Vorgehensweise werden gemeinsam definiert und dokumentiert. So entstehen maßgeschneiderte und pragmatische Lösungen für Sie und Ihr Unternehmen.

ESF Förderrichtlinie 2014 – 2020 (Fassung vom 01.03.2019)

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Umweltmanagement im Konvoi

Umweltmanagement im Konvoi Baden Württemberg

Umweltmanagement im Konvoi ist eine Weiterentwicklung des früheren Förderprogramms EMAS im Konvoi. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg unterstützt mit diesem Programm kleine und mittlere Unternehmen, Vereine, Kommunen, Schulen, Hochschulen, Universitäten, Kirchengemeinden, kirchliche Einrichtungen und sonstige Organisationen bei der Einführung von Umweltmanagementsystemen nach der EG Öko-Audit-Verordnung (EMAS) oder nach der international eingeführten DIN EN ISO 14.001.

Die Teilnehmer werden unter Anleitung eines fachkundigen Beraters der PROXI. GMBH in kleinen Gruppen bis zur Einführung eines qualifizierten Umweltmanagementsystems begleitet. Lernen von und mit anderen, praxiserprobte Hilfestellung und gegenseitiges „unter die Arme greifen“ sind die Markenzeichen dieses Konvoi-Programms.

Wir bieten allen interessierten möglichen Projektträgern das komplette Paket von der Konzeption, über die Antragstellung, Durchführung bis hin zur aktiven Unterstützung bei der Abrechnung mit den Fördergeldgebern.

Förderrichtlinie Umweltmanagement im Konvoi

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unternehmensWert: Mensch

unternehmensWert: Mensch

Mit moderner Personalpolitik die Zukunft sichern:
Qualifizierte Fachkräfte sind begehrt. Wer faire Arbeitsbedingungen bietet, gewinnt und bindet engagierte, motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Somit ist eine hohe Arbeitsqualität auch ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg. Sie bildet ein solides Fundament für Innovationen, um dauerhaft als Unternehmen im Wettbewerb zu bestehen. Mit ganzheitlichen Personalstrategien gewinnen nicht nur Ihre Beschäftigten, sondern Ihr Unternehmen als Ganzes! Das ESF-Programm unternehmensWert: Mensch unterstützt Sie dabei durch professionelle Beratung.

Alle Berater der PROXI. GMBH wurden für dieses Programm akkreditiert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

„unternehmensWert: Mensch“: Förderung der Beratungskosten bis zu 80 Prozent
Mit dem Förderprogramm unternehmensWert: Mensch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) können Sie sich als KMU unter bestimmten Voraussetzungen im Hinblick auf eine mitarbeiterorientierte Personalpolitik beraten lassen. Die Kosten hierfür werden bis zu 50% bzw. 80% bei Kleinstunternehmen weniger 10 Beschäftigte übernommen, maximal sind 10 Beratertage und 1.000 Euro Beratungskosten pro Tag möglich.

Ziele von unternehmensWert: Mensch
unternehmensWert: Mensch hat zum Ziel, einen Bewusstseinswandel sowie Lernprozesse in Unternehmen anzustoßen. Im Rahmen des Programms geht es darum,

  • kleine und mittlere Unternehmen für zukünftige Herausforderungen zu sensibilisieren,
  • den Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung einer mitarbeiterorientierten Personalpolitik konkrete Unterstützung zu bieten,
  • kleine und mittlere Unternehmen zu befähigen, auf die vielfältigen betrieblichen Herausforderungen, die die Veränderungen der Arbeits- und Produktionswelt sowie der demografische Wandel mit sich bringen, eigenständig angemessen zu reagieren sowie
  • in den Unternehmen eine Unternehmenskultur zu etablieren, die zur motivations-, gesundheits- und innovationsförderlichen Gestaltung der Arbeits- und Produktionsbedingungen wie auch zur Fachkräftegewinnung und -bindung beiträgt.

Vier zentrale Handlungsfelder
Die Beratung im Rahmen von unternehmensWert: Mensch ist auf  vier Handlungsfelder ausgerichtet:

Personalführung: Eine moderne Personalführung berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten, bindet diese aktiv in Entscheidungen ein und fördert sie unter Berücksichtigung der aktuellen Lebenssituation.

Chancengleichheit & Diversity: Unternehmen schöpfen neue Potenziale, wenn sie den Besonderheiten der eigenen Belegschaft gerecht werden und allen Beschäftigten Entwicklungschancen bieten – unabhängig von Alter, Geschlecht, familiärem oder kulturellem Hintergrund.

Gesundheit: Damit die Belegschaft und damit das Unternehmen auch in Zukunft leistungsfähig ist, braucht es geeignete Angebote zur Förderung der physischen und psychischen Gesundheit. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen für einen gesunden Arbeitsalltag sensibilisiert werden.

Wissen & Kompetenz: Wissen muss im Betrieb gehalten und innerbetrieblich weitergegeben werden. Dafür müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt weitergebildet und die Lernmotivation der Belegschaft gefördert werden.

Individuelle Lösungen erarbeiten
Die Berater der PROXI.GMBH erarbeiten zunächst eine vertiefende Analyse der Stärken und Schwächen des Unternehmens in den vier Handlungsfeldern. Danach werden gemeinsam mit der Führungsebene, den Beschäftigten und der Personalvertretung die spezifischen Ziele des Unternehmens festgelegt. Ein zentraler Punkt hierbei ist die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um eine breite Akzeptanz der Veränderungsprozesse zu ermöglichen. In einem verbindlichen betrieblichen Handlungsplan werden Maßnahmen festgelegt. Schließlich unterstützen die Berater der PROXI.GMBH ihre Beratungskunden darin, die geplanten Maßnahmen anzustoßen und umzusetzen – und haben dabei auch immer die zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten im Blick.

Flyer unternehmensWert: Mensch

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unternehmensWert: Mensch Plus

Beratung durch unternehmensWert:Mensch plus

Die Belegschaften werden älter und vielfältiger, gleichzeitig fehlt es in einigen Branchen an Nachwuchs. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist eine vorausschauende Personalpolitik eine große Herausforderung, zumal oft die Ressourcen fehlen. Hier setzt das vom Europäischen Sozialfonds (ESF) geförderte Programm unternehmensWert:Mensch an. Das Programm fördert Beratungsleistungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), um sie bei der Fachkräftesicherung und der Gestaltung einer mitarbeiterorientierten und zukunftsfähigen Unternehmenskultur zu unterstützen.

Das bewährte Förderprogramm ist im September 2017 um einen neuen Programmzweig erweitert worden: unternehmensWert:Mensch plus (uWM plus). Im Rahmen von uWM plus werden Unternehmen dabei unterstützt, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und die Gestaltung der digitalen Transformation in Lern- und Experimentierräumen zu erproben – praktisch ein Arbeiten 4.0-Sofortprogramm für KMU.

In welchen Bereichen setzt uWM plus an?
Um erfolgreich in der digitalisierten Arbeitswelt bestehen zu können, müssen sich Unternehmen folgenden Fragen stellen:

  • Was bedeutet der digitale Wandel für das eigene Geschäftsmodell?
  • Wie sehen die Tätigkeiten der Zukunft aus und wie können Mitarbeitende dafür qualifiziert werden?
  • Wie ändern sich Führungsaufgaben und Karrierewege in der digitalen Arbeitswelt?
  • Wie können Unternehmen und Mitarbeitende den Kulturwandel und den demografischen Wandel in der digitalen Arbeitswelt gestalten?

unternehmensWert:Mensch plus unterstützt Unternehmen dabei, mit einer professionellen Beratung eigene Antworten auf diese Fragen zu entwickeln.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Beratungsleistungen, bei denen es um personalpolitische und arbeitsorganisatorische Innovationsprozesse im Zusammenhang mit der Digitalisierung im Betrieb geht. Weitere Voraussetzungen sind die Beteiligung der Beschäftigten sowie die Einhaltung spezifischer Vorgaben zur methodischen Durchführung von Lern- und Experimentierräumen.

Die Förderung umfasst maximal 10 bis 12 Beratungstage, die Förderquote beträgt 80 Prozent, d.h. 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars müssen Unternehmen als Eigenanteil aufbringen.

Wer wird gefördert?
Förderberechtigt sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, mindestens zwei Jahre bestehen und deren Jahresumsatz geringer als 50 Millionen Euro (oder Jahresbilanzsumme geringer als 43 Millionen Euro) ist.

Interessierte Unternehmen können sich direkt an uns wenden!

Digital Jetzt

Top-Chance für kleine und mittelständische Unternehmen!!!

Digital Jetzt – Neues Bundesförderprogramm forciert Digitalisierung in KMU
Für kleine und mittelständische Unternehmen von 3 bis zu 499 Mitarbeitern hält der Bund ein neues Förderprogramm bereit. „Digital jetzt“ bietet KMU bis zum 30.06.2021 je nach Mitarbeiterzahl finanzielle Zuschüsse in Höhe von bis zu 50 % für digitale Projekte sowie die entsprechende Qualifizierung von Mitarbeitern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderquote um 20% erhöht werden.

Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Ziel des neuen Programms ist, die Digitalisierung der Geschäftsprozesse zu fördern, neue Geschäftsmodelle für KMU zu erschließen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen langfristig zu sichern. Darüber hinaus sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befähigt werden, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen, zu bewerten und Zukunftsinvestitionen im Unternehmen anzustoßen.

Doppelt profitieren – denn „Digital Jetzt“ bezuschusst sowohl Fortbildungsmaßnahmen für Mitarbeitende als auch die Implementierung von Hard- und Software. Voraussetzung für die Antragsstellung ist ein Digitalisierungsplan, welcher die Ausgangssituation, das Investitionsvorhaben sowie die nachhaltige Wirkung erläutert.

Das Wichtigste im Überblick

Was wird bezuschusst?

  • Modul A: Investitionen in digitale Technologien.
    Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens.
  • Modul B: Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu digitalen Themen
    Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden.

Wie wird gefördert?
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Umsetzung. Die Maßnahmen müssen innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden. Anträge können bis einschließlich 2023 gestellt werden.

Wie hoch ist die Förderung?
Unternehmen können in einem Modul oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 € pro Unternehmen. Die minimale Fördergrenze liegt für das Modul „Investitionen in digitale Technologien“ bei 17.000 € und für das Modul „Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“ bei 3.000 €.

Wie hoch ist die Förderquote:

bis zum 30.06.2021 (Corona-Bonus)

  • bis 50 Beschäftigte: 50%
  • bis 250 Beschäftigte: 45%
  • bis 499 Beschäftigte: 40%

danach jeweils 10% weniger.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderquote erhöht werden, und zwar für:

  • KMU aus strukturschwachen Regionen (+10 Prozentpunkte)
  • Betriebe mit Investitionsvorhaben in die eigene IT-Sicherheit /Datenschutz (+5 Prozentpunkte)
  • Unternehmen, die innerhalb bestehender Wertschöpfungsnetzwerke Geschäftsmodelle (+5 Prozentpunkte) erschließen.


Bild: Übersicht der strukturschwachen Regionen | Quelle: BMWi

Sprechen Sie uns einfach an!

Als erfahrener Partner an Ihrer Seite unterstützen wir Sie umfassend bei der Planung, Konzeption und Umsetzung Ihres Digitalisierungsvorhabens.

Starten Sie mit der Investitionsförderung „Digital Jetzt“ durch!

Immer auf dem aktuellen Stand mit unseren News

Die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung 2020 – Teil 2

1. April 2020
Die Medical Device Regulation (MDR), die neue europäische Medizinprodukte-Verordnung, tritt Ende Mai dieses Jahres in Kraft. Was auf Zahntechniker dabei zukommt, hat unser Autor Karl-Heinz Martiné in Teil 1 dieser Beitragsreihe* zusammengefasst ...
Weiterlesen
https://proxi.de/wp-content/uploads/2020/01/proxi-gmbh_medizinprodukte.jpg 806 1920 marcelmeier https://proxi.de/wp-content/uploads/2020/12/proxi_managementsysteme_siegel.png marcelmeier2020-04-01 05:16:342021-01-01 23:56:49Die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung 2020 – Teil 2

Information an unsere Kunden in besonderen Zeiten

1. April 2020
Inzwischen sind die Auswirkungen der „Corona-Krise“ in nahezu allen Unternehmen spürbar. Wir sind davon überzeugt, dass die derzeitige Situation in einer ersten „intensiven Phase“ maximal drei Monate dauern wird und unsere Wirtschaft sich dann ...
Weiterlesen
https://proxi.de/wp-content/uploads/2020/03/slideshow_corona.jpg 806 1920 marcelmeier https://proxi.de/wp-content/uploads/2020/12/proxi_managementsysteme_siegel.png marcelmeier2020-04-01 05:12:472021-01-01 23:56:56Information an unsere Kunden in besonderen Zeiten

Die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung 2020

18. Februar 2020
Die Medizinprodukteverordnung mit der offiziellen Bezeichnung „MDR 2017/745“ stellt sowohl gewerbliche als auch Praxislabore vor bisher noch nie dagewesene regulatori­sche Herausforderungen. Inzwischen steht unmissverständlich fest: Die ...
Weiterlesen
https://proxi.de/wp-content/uploads/2020/01/proxi-gmbh_medizinprodukte.jpg 806 1920 marcelmeier https://proxi.de/wp-content/uploads/2020/12/proxi_managementsysteme_siegel.png marcelmeier2020-02-18 12:25:342021-01-01 23:57:04Die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung 2020
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