AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen und Schulungen (Stand 01.09.2020)

1. Geltung der AGB
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden mit der Erteilung eines Auftrages über Beratungsleistungen und/oder Schulungen verbindlicher Vertragsbestandteil.

2. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag über die Erbringung von Beratungsleistungen und Schulungen kommt erst mit
der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die PROXI.GMBH zustande. Es handelt sich um
einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
Eine Erweiterung des Beratungsauftrages im Laufe der Beratung durch den Auftraggeber
zieht eine Anpassung des vereinbarten Honorars nach sich.

3. Pflichten der PROXI.GMBH
Die PROXI.GMBH verpflichtet sich, die ihr erteilten Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt
durch fachlich qualifizierte Berater auszuführen. Der Erfolg der Arbeit wird maßgeblich beeinflusst durch die Geschäftsleitung und die Mitarbeiter des Auftraggebers.
Die PROXI.GMBH gewährleistet die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen,
übernimmt aber keine Garantie für das Ergebnis und die Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse.

4. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der PROXI.GMBH alle für die Durchführung des Auftrages relevanten
Unterlagen zur Verfügung und wird auf Verlangen für die notwendige Aufklärung unklarer
Sachverhalte Sorge tragen. Der Auftraggeber wird darüber hinaus die PROXI.GMBH unaufgefordert von allen ihm bekannten Sachverhalten unterrichten, die für die Auftragserfüllung
relevant sein können.

5. Geheimhaltungspflicht
Die PROXI.GMBH und ihre Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit über die im Laufe der Beratung gewonnenen Erkenntnisse sowie unternehmens-, projekt- oder personenbezogene
Sachverhalte über das Unternehmen des Auftraggebers verpflichtet. Ausgenommen hiervon
ist die Nennung des Kunden als Referenz, soweit dem der Auftraggeber nicht ausdrücklich
bei Auftragsvergabe widersprochen hat.
Die PROXI.GMBH gewährleistet gemäß den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) die Verpflichtung zur Wahrung des Datengeheimnisses.

6. Urheberrechte
Der Auftraggeber wird die durch die PROXI.GMBH im Rahmen des Auftrages gefertigten
Gutachten, Analysen, Konzepte, Strategieempfehlungen, Organisationspläne, Entwürfe,
Zeichnungen, Berechnungen, jegliche schriftliche Arbeitsergebnisse und sonstigen Unterlagen ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Die Urheberrechte und die hieraus resultierenden Ansprüche sind ausschließlich im Eigentum der PROXI.GMBH.

7. Erwerb von Rechten

Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Bezahlung der Abschlussrechnung die Befugnis, die ihm zur Verfügung gestellten Dateien, Unterlagen und Arbeitsergebnisse zu nutzen. Die Befugnis ist ausschließlich und nicht übertragbar.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von der PROXI.GMBH zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Arbeitsergebnisse sowie Teile hiervon an andere Gewerbetreibende weiterzugeben. Handelt der Auftraggeber diesem Verbot zuwider, wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von € 30.000,00 fällig. Die Geltendmachung weitergehender Rechte durch die PROXI.GMBH bleibt hiervon unberührt.

PROXI.GMBH untersagt das Aufzeichnen der Vorträge und Workshops seitens der Teilnehmer (z.B. via Mobiltelefon), da es sich bei unautorisierten Aufnahmen um Urheberrechtsverletzungen der Referenten handelt.

8. Datenspeicherung
Der Auftraggeber gestattet der PROXI.GMBH, betriebswirtschaftliche Daten seines Unternehmens zur Erstellung von Statistiken zu speichern. Die PROXI.GMBH sichert zu, dass
diese betrieblichen Werke vertraulich behandelt und nicht ohne Einwilligung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben werden.

9. Auftragsunterlagen
Die PROXI.GMBH wird nach Beendigung des Auftrages und Befriedigung sämtlicher Ansprüche auf Verlangen des Auftraggebers alle ihr überlassenen Unterlagen herausgeben.
Die Verpflichtung der PROXI.GMBH zur Aufbewahrung derartiger Unterlagen erlischt zwei
Jahre nach Beendigung des Auftrages.

10. Öffentliche Zuschüsse
Die PROXI.GMBH prüft, ob für den Auftraggeber die Möglichkeit der Gewährung von Zuschüssen aus Bundesmitteln und sonstigen öffentlichen Zuschüssen besteht. Sie übernimmt
im Rahmen der Beratung die Vorbereitung entsprechender Antragsunterlagen. Für die Gewährung der Zuschüsse übernimmt die PROXI.GMBH keine Garantie.

11. Honorar, Rechnungsstellung
Das Tageshonorar beinhaltet acht Zeitstunden. An- und Abfahrt sowie Pausenzeiten sind in
der Arbeitszeit nicht enthalten. Für Termine außerhalb des Beratungsbüros kommen entfernungsabhängige Fahrtkosten sowie eventuell Spesen für Übernachtung und Verpflegung
hinzu.

Die PROXI.GMBH ist berechtigt die Leistungserbringung von einer Vorauszahlung abhängig
zu machen sowie im Rahmen der Durchführung des Auftrages Abschlagsrechnungen zu erstellen. Aufrechnungen gegen Honorarforderungen der PROXI.GMBH sind nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Die PROXI.GMBH ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form zu
übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.

12. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug oder Stundung fallen ab dem Fälligkeitsdatum zusätzlich zum Rechnungsbetrag Mahngebühren in Höhe von € 5,00 an. Die PROXI.GMBH kann bei Zahlungsverzug weitere Ausführungen des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen und für
die restlichen Leistungen Vorauszahlungen verlangen.
Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen die
PROXI.GMBH auch während der Laufzeit des Vertrages die Ausführung weiterer Leistungen, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel, von der Vorauszahlung
des Betrages von dem Ausgleich der offen stehenden Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Gegenansprüche der PROXI.GMBH kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.

13. Abwerbung von Mitarbeitern
Beide Parteien verpflichten sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses keinen Angestellten oder freien Mitarbeiter des Vertragspartners abzuwerben, diesen anzustellen oder
mit diesem direkte oder indirekte Vertrags-, Arbeits- oder Beteiligungsverhältnisse – auch
nicht über oder für Dritte – einzugehen.

14. Haftung
Eine Haftung der PROXI.GMBH auf Schadensersatz – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ausgenommen jedoch eine Haftung für zugesicherte Eigenschaft einer Leistung – für
leicht fahrlässiges Verhalten der PROXI.GMBH oder eines Erfüllungsgehilfen, wird auf den
Höchstbetrag von € 50.000,00 beschränkt. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften oder Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten. Eine Haftung für genannte
Schadensersatzansprüche beschränkt sich ferner bei jedem fahrlässigen Verhalten auf vorhersehbare Schäden.

15. Kündigung
Kündigt der Auftraggeber vor vollständiger Erbringung der Leistung das Auftragsverhältnis,
so behält die PROXI.GMBH den Anspruch auf die volle vereinbarte Vergütung abzüglich der
infolge der Kündigung tatsächlich ersparten Aufwendungen, ohne dass sie sich das anrechnen lassen muss, was sie durch anderweitige Aufwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt oder zu
erwerben unterlässt. Gleiches gilt, wenn die Kündigung durch die PROXI.GMBH aufgrund
eines Umstandes erfolgt, den der Auftraggeber zu vertreten hat. Die Geltendmachung eines
Schadensersatzanspruches bleibt hiervon unberührt.
Beiden Parteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn der andere Vertragspartner seinen Vertragsverpflichtungen trotz entsprechender Mahnung schuldhaft nicht nachkommt.

16. Beratungstermine / Schulungstermine
Verbindlich vereinbarte Beratungstermine / Schulungstermine können von beiden Seiten bis
15 Tage vor den jeweiligen Terminen kostenfrei abgesagt und verlegt werden. Gleiches gilt,
soweit die Absage und Verlegung aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses erforderlich
geworden ist, das von keiner Seite zu vertreten ist und die Durchführung des Termins unzumutbar oder unmöglich macht.
Bei einer Absage eines verbindlich vereinbarten Beratungstermins durch den Auftraggeber
innerhalb einer Frist von 14 Tagen vor diesem Termin kann die PROXI.GMBH eine
Entschädigung für jeden abgesagten Beratungstag wie folgt pauschal in Rechnung stellen:

  • ab dem 14. Tag bis zum 4. Tag 500,00 € zzgl. USt
  • ab dem 3. Tag 1.000,00 € zzgl. USt

Bei einer kurzfristigen Absage eines Seminars ab dem 14. Tag vor dem Seminar fallen Stornogebühren in Höhe von 50 % des Seminarpreises an. Bei einer Absage ab dem 3. Tag vor
dem Seminar wird der gesamte Seminarpreis erhoben.
Zu erstatten sind daneben die aufgewendeten sonstigen Kosten (Reisekosten, Hotelkosten,
etc.) unter Berücksichtigung etwaiger Stornierungsgutschriften.

Können Schulungstermine aufgrund nicht genügender Teilnehmerzahl nicht stattfinden, so
werden die Teilnehmer hierüber rechtzeitig informiert.

Für abgesagte Beratungstermine/ Schulungstermine wird einvernehmlich ein neuer Termin
festgelegt.

17. Überlassung von Software
Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird für diese dem Auftraggeber ein einfaches,
unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese ausdrücklich nur für sein Unternehmen nutzen und keinen Dritten zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Auftraggeber in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

18. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Vertragspartner, die Kaufleute sind, ist Köln.