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Datenschutzkonzept

Bei einem Datenschutzkonzept handelt es sich um eine zusammenfassende Dokumentation aller datenschutzrechtlichen Aspekte im Unternehmen. Dies kann in schriftlicher Form anhand eines zusammenhängenden Textes oder als „lebendes“ Dateiverzeichnis dargestellt werden. Es sollte immer die folgenden Punkte beinhalten: Ziele, Verantwortlichkeiten für den Datenschutz und die von der DSGVO / BDSG geforderten Dokumentationspflichten.

Ein aktuelles und gut ausgearbeitetes Datenschutzkonzept hilft, den Rechenschaftspflichten der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegenüber den Aufsichtsbehörden gerecht zu werden. Auch dient es als Grundlage für datenschutzrechtliche Prüfungen z.B. durch Auftraggeber.

Wer benötigt ein Datenschutzkonzept?
Grundsätzlich jedes Unternehmen, ganz gleich welcher Größenordnung. Dies ergibt sich aus mehreren Forderungen der DSGVO. In Art. 5 Abs. 2 findet sich z.B. das Prinzip der Rechenschaftspflicht als grundlegende Forderung. Die Forderung „Rechenschaft über sämtliche Verpflichtungen des Verantwortlichen abzulegen, insbesondere den Nachweis geeigneter technisch-organisatorischer Maßnahmen zum Schutz von Daten zu erbringen“ findet sich in Art. 24 DSGVO.

Verantwortliche müssen nachweisen können, dass sie ein Gesamtkonzept zur Einhaltung des Datenschutzes besitzen, regelmäßig kontrollieren und weiterentwickeln.

Alle Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen ein Verfahren einrichten, um die Wirksamkeit der Datenschutz- und Informationssicherheits-Maßnahmen regelmäßig zu überprüfen, bewerten und evaluieren. Dies unabhängig davon, ob das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss oder nicht.

Die Inhalte des Datenschutzkonzeptes
Der Umfang eines Datenschutzkonzeptes ist z.B. abhängig von dem Unternehmenszweck, der Art und Menge und der Zielrichtung der zu verarbeitenden Daten. Das Datenschutzkonzept sollte immer die individuellen Bedingungen in einem Unternehmen widerspiegeln. Unter dem Gesichtspunkt der Dokumentation und Nachweisbarkeit ist es immer erforderlich, dass die getroffenen technisch-organisatorischen Maßnahmen ins Datenschutzkonzept aufgenommen werden.

Folgende Inhalte sollten sich jedoch mindestens in einem Datenschutzkonzept finden:

  • Datenschutzpolitik und Verantwortlichkeiten im Unternehmen
  • Rechtliche Rahmenbedingungen im Unternehmen
  • Dokumentationen (Verarbeitungstätigkeiten/Auftragsverarbeiter/Verarbeitungen im Auftrag/Risikoanalyse usw.)
  • Bestehende technische und organisatorische Maßnahmen
  • Organisatorische Mindestregelungen

Da sich die Anforderungen des Datenschutzes im Laufe der Jahre natürlich verändern (Stichwort: Anwendbarkeit der DSGVO, Einführung der ePrivacy-Verordnung), ist es wichtig, auch das Datenschutzkonzept im Unternehmen stets aktuell zu halten.

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